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Zivilcourage: Richtig handeln in heiklen Lagen



Zivilcourage wird oft als beherztes Eingreifen in Gewaltsituationen verstanden. Doch auch wenn im Alltag zwischenmenschliche Spielregeln grob verletzt werden, ist unerschrockenes Reagieren erforderlich. Dazu braucht es kaum Heldenmut, sondern viel mehr Besonnenheit.

Auszug aus dem Artikel von Adrian Zeller



Beim Begriff Zivilcourage fallen einem vor allem jene Persönlichkeiten ein, die in totalitär regierten Ländern Widerstand geleistet haben. Beispielsweise die in diesem Jahr verstorbene Jelena Bonner: In der ehemaligen Sowjetunion hat sie sich gemeinsam mit ihrem Mann Andrei Sacharow für die Einhaltung der Menschenrechte engagiert. Für diesen Einsatz ist das Ehepaar grosse Risiken eingegangen.
Auch Aung San Suu Kyi kommt einem in den Sinn. In Myanmar, dem ehemaligen Burma, wurde die Friedensnobelpreisträgerin wegen ihres Engagements für die Demokratisierung jahrelang unter Hausarrest gehalten.

Verschiedene weitere Persönlichkeiten haben für ihr unerschrockenes Eintreten gegen Ungerechtigkeiten weltweites Ansehen erworben, beispielweise Nelson Mandela, Martin Luther King oder Mahatma Gandhi. Durch ihre Präsenz in den Medien und in den Geschichtsbüchern entsteht der Eindruck, Zivilcourage sei ein heldenhafter Charakterzug, über den nur einige wenige herausragende Menschen verfügen. Diese Annahme wird durch die Forschung widerlegt: Zivilcourage ist nicht eine vom Schicksal sehr zurückhaltend verteilte Gabe, jedermann kann sie trainieren.

Kampf gegen Widerstände
Situationen, die mutiges, engagiertes Handeln erfordern, ergeben sich nicht nur dort, wo politisch grobe Missstände herrschen, sie können auch im unspektakulären Alltag vorkommen. Allein in einem Dorf oder in einem Verein eine Meinung zu vertreten, die vom üblichen Tenor abweicht, erfordert einiges an Mut. Exemplarisch hierfür ist der Fall der Schulpflegerin Ruth Ramstein. In der kleinen Schweizer Gemeinde Möriken kämpfte sie jahrelang dafür, dass ein allseits beliebter Lehrer wegen sexueller Übergriffe an Schülerinnen zur Verantwortung gezogen werden sollte. Dafür musste sie gegen grosse Widerstände angehen und sich persönliche Anfeindungen und Rücktrittsforderungen gefallen lassen. Ihr Engagement sorgte schliesslich für Gerechtigkeit: Der Pädagoge wurde wegen sexueller Nötigungen und sexuellen Handlungen mit Kindern zu 3  Jahren Zuchthaus und zu einem befristeten Berufsverbot verurteilt. (...) (...)




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