Gesetzliche Grundlage
Gemäss Art. 27 des Schweizerischen Heilmittelgesetzes (HMG) ist der Versandhandel mit Arzneimitteln in der Schweiz grundsätzlich untersagt.
Eine Versandbewilligung kann erteilt werden, wenn:
- für das betreffende Arzneimittel eine ärztliche Verschreibung vorliegt;
- keine Sicherheitsanforderungen entgegenstehen;
- die sachgemässe Beratung sichergestellt ist;
- eine ausreichende ärztliche Überwachung der Wirkung sichergestellt ist.
Versand von Arzneimitteln
Obwohl Sie Arzneimittel der Liste D und C stationär rezeptfrei im Fachhandel (Apotheke & Drogerie) kaufen können, benötigt es für einen Versand ein vorgängiges, ärztliches Rezept.
Click and collect
Viele E-Shops bieten zusätzlich die Möglichkeit an, das gewünschte Arzneimittel online zu bestellen und vor Ort in der Apotheke oder in der Drogerie abzuholen.