Die heutige Hautpflegeindustrie macht Eltern die Wahl nicht einfach. Es werden Hunderte von Produkten angeboten, die eigentlich nicht auf Babys Popo oder die Haut des Kleinkinds gehören. Was steckt eigentlich drin der Kinderkosmetik? Ein Überblick über gängige Zusätze.
Text: Claudia Rawer
Achten Sie bei Pflegeprodukten für Kinder auf folgende Bezeichnungen:
Mineralöle (mineral oil), z.B. Cera Microcristallina, Paraffin, Paraffinum Liquidum, Petrolatum, Vaseline: für Babys und Kleinkinder ungeeignet.
Parabene (Konservierungsstoffe), z.B. Butyl- und Etyhlparaben Methyl- und Paraffin Mineral Oi:. Sie können hormonähnliche Effekte haben und stehen im Verdacht, den Hormonhaushalt langfristig zu beeinflussen. Phenoxyethanol (Konservierungsstoff) kommt in jedem sechsten Pflegeprodukt für Babys und Kinder vor, z.B. in Feuchttüchern, Shampoos und Wundschutzcremes. Doch der Stoff könnte eine leberschädigende Wirkung haben.
Polyethylenglykol (PEF) und Polypropylenglykol (PPG) (synthetische Emulgatoren): Sie machen die zarte Babyhaut für Schadstoffe noch durchlässiger und können Hautreizungen, Entzündungen und Ekzeme verursachen.
Silikone, z.B. Amodimethicon, Dimethicon, Dimethiconol, Endungen mit-con(e) oder -xan: Sind nicht nur für Kinderkosmetika ungeeignet.
Synthetische Duftstoffe, z.B. Citral Eugenol Geraniol Linalool: Sie können Haut und Schleimhäute reizen sowie Allergien auslösen.
Synthetische Vitamine, z.B. Folsäure (Vitamin B9), Retinol (Vitamin A), Thiamin (Vitamin B1): Es kann beispielsweise über die Haut zu einer Überdosierung von Vitamin-A-Retinol kommen, was sich schädlich auf die Leber auswirkt.
Titandioxid (Farbstoff ohne Pflege- oder Reinigungswirkungswirkung): Kann beim Verschlucken Darmentzündungen auslösen und hat möglicherweise erbgutschädigende Wirkung. Als Lebensmittelzusatzstoff EU-weit sowie in der Schweiz verboten. In Kosmetikartikeln, auch in Produkten für Kinder, weiterhin erlaubt. Besonders in Kinderzahnpasta sollte kein Titandioxid sein. (Hinweis: Seit 2025 gilt, dass Titandioxid in Pulverform nicht (mehr) als krebserregend beim Einatmen eingestuft und gekennzeichnet werden darf. Laut EuGH hatte die Europäische Chemikalienagentur bei ihrer Bewertung der Studienlage nicht alle relevanten Gesichtspunkte berücksichtigt.)
Um Missverständnissen vorzubeugen: Zumindest in bestimmten Maximalkonzentrationen erlaubt sind die aufgeführten Stoffe nach geltendem EU-Recht (das hier auch in der Schweiz anerkannt wird) alle.